Kassenwechsel / Krankenkassenwechsel in der GKV

Außer für Selbstständige, Beamte und einkommensstarke Personen besteht zwar für alle Bürger eine Krankenversicherungspflicht, es besteht dabei aber die freie Wahl zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen. Waren früher die Krankenkassen auf jeweils bestimmte Berufsgruppen ausgerichtet, woran zum Teil auch heute noch ihre Namen erinnern, steht heute der Zugang zu ihnen allen Berufsgruppen offen. Das Besondere bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist zudem, dass sie jede Person aufnehmen müssen, welche die gesetzlichen Bedingungen erfüllt. Eine Gesundheitsprüfung wie bei privaten Versicherern ist hier nicht zulässig.

Auch der Wechsel der Krankenkasse ist gestattet. Dabei gilt es allerdings einige Rahmenbedingungen zu erfüllen: So ist ein Wechsel der Krankenkasse erst dann möglich, wenn man zuvor eineinhalb Jahre am Stück in der Krankenkasse versichert war, aus der man nun austreten möchte. Ein Sonderkündigungsrecht besteht vor Ablauf dieser Frist nur dann, wenn die Beitragssätze der entsprechenden Krankenkasse erhöht wurden.

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Die Kündigung kann dabei formlos, muss aber schriftlich erfolgen. Dabei muss zudem eine Kündigungsfrist eingehalten werden: Jederzeit ist es möglich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Dieses bedeutet zum Beispiel, dass man, wenn man am 13.09. kündigt, noch bis Ende November in der alten und ab dem Dezemberbeginn in der neuen Assekuranz versichert ist. Die Kündigung wird allerdings erst dann tatsächlich wirksam, wenn man nach der Anmeldung bei der neuen Krankenkasse eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung bei der alten Kasse vorlegen kann. Dieses ist wichtig, damit kein Versicherter plötzlich ohne Krankenversicherungsschutz dasteht. Für die Anmeldung bei einer neuen Krankenversicherung benötigt man die Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse, welche verpflichtet ist, diese umgehend innerhalb von zwei Wochen auszustellen.

Will man hingegen von der gesetzlichen Krankenkasse in eine private wechseln, ist dieses aufwendiger: Hierfür müssen Sie zunächst einen detaillierten Fragebogen zur Gesundheit von Seiten der privaten Krankenkasse beantworten. Zudem sind private Krankenkassen nicht wie die gesetzlichen dazu verpflichtet, jede Person aufzunehmen.

 

Weitere Informationen zum Kassenwechsel: