Ambulante Zusatzversicherungen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse

Mitunter können auch Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung die Vorteile genießen, die in der Regel lange Zeit Privatpatienten vorbehalten waren. Besondere Leistungen können Sie sich mit einer Zusatzversicherung erkaufen.

Experten gehen davon aus, dass die bisher häufig klare Trennung zwischen Privat- und Kassenpatienten durch private Zusatzversicherungen bald nicht mehr so scharf getroffen werden kann. Private und gesetzliche Krankenkassen werden sich in Zukunft mehr und mehr in einem gemeinsamen Geschäftsfeld entwickeln. Dies ist auch deshalb wahrscheinlich, weil immer mehr Verbraucher die Vorteile der Zusatzversicherung erkennen. Dennoch sind viele Menschen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, noch unzureichend über die Möglichkeit privater Zusatzversicherungen informiert, ja viele wissen noch nicht einmal, dass es eine solche gibt.

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Zusätzlich versichert werden können zum Beispiel sogenannte Heilmittel, denn in der Regel erlauben gesetzliche Krankenkassen die Abrechnungen von Massagen oder Packungen nicht oder nur in sehr beschränktem Maße. Auch die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt lassen sich in der Zusatzversicherung abdecken, denn in der Regel muss derjenige, der bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, bei einem Aufenthalt einen Betrag von 9 Euro pro Tag entrichten. Darüber hinaus kann man sich aber auch gegen Kosten für Zahnersatz sowie Seh- und Hör-Hilfen zusätzlich versichern, die von gesetzlichen Ersatzkassen nur in sehr begrenztem Maße übernommen werden.

Eine Zusatzversicherung für ambulante Versorgung sollten jedoch nur diejenigen Versicherungsnehmer wählen, die freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Denn in diesem Fall bildet die Rechnungsausstellung an den Versicherten die Leistungsgrundlage. Die Zusatzversicherung deckt dann die Restkosten ab, die übrig bleiben, nachdem die GVK bereits einen Teil der Kosten erstattet hat. Eine solche Vorgehensweise stellt aber für die gesetzliche Krankenversicherung einen Mehraufwand dar und wird deshalb nur bei freiwillig Versicherten angewendet.