Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

Bereits seit nun mehr als vier Jahren können sich die gesetzlich Krankenversicherten gegen das Prinzip der Sachleistung entscheiden und das Prinzip der Kostenerstattung wählen. Während man bei dem Sachleistungsprinzip durch das Vorzeigen und das Registrieren seiner Krankenkassenmitgliedskarten all diejenigen notwendigen ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen kann, welche in dem Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sind, ohne dafür eine Rechnung vom Arzt ausgestellt zu bekommen, verhält es sich bei dem Kostenerstattungssystem etwas anders. Hierbei wird man beim Arztbesuch zunächst wie ein Privatpatient behandelt und bekommt dementsprechend auch eine Rechnung für die erbrachten Leistungen auf den eigenen Namen ausgestellt. Der Versicherte muss diese Rechnung zunächst selbst begleichen, bevor er die Kostenerstattung bei seiner Krankenkasse beantragen kann. Die Rechnung wird dabei auf der Basis der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte bzw. für Zahnärzte ausgestellt. Der Haken dabei ist, dass von der Krankenkasse lediglich der zumeist niedrigere Kassensatz erstattet wird und der Patient somit häufig einen Teil der Kosten selbst tragen muss.

Der Vorteil des Kostenerstattungsprinzips ist jedoch, dass sich der Arzt bei der Entscheidung, welche Behandlung im Einzelfall sinnvoll ist, nicht so starr an dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen orientieren muss. Er gerät dabei auch nicht in Regressgefahr, so dass er nicht in die Verlegenheit gerät, aus seiner Perspektive sinnvolle Maßnahmen nicht zu verordnen. Andererseits kann dabei der Patient Gefahr laufen, dass auch medizinische Maßnahmen verordnet werden, die nicht den erhofften Zweck erfüllen und somit für ihn nur zusätzliche Kosten entstehen lassen.

Entscheidet man sich für das Kostenerstattungsprinzip, kann der entstehende Selbstbehalt für den Patienten allerdings durch eine Restkostenversicherung abgesichert werden. Diese sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden, damit keine Vorerkrankung dazu führt, dass die Beiträge für diese Versicherung ansteigen und damit von vornherein alle zusätzlichen Kosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden, gedeckt sind.

Insgesamt ist das Kostenerstattungsprinzip für den Patienten sehr wahrscheinlich mit Mehrkosten verbunden. Jeder Patient muss dabei selbst entscheiden, ob ihm diese Mehrkosten für eine Behandlung, die der von privat Versicherten in einzelnen Aspekten ähnelt, in Kauf nehmen möchte.