Bonusmodelle in der gesetzlichen Krankenversicherung

Krankenkassen sind natürlich als wirtschaftlich arbeitende Institutionen darauf bedacht, ihre Ausgaben möglichst gering zu halten. Andererseits sind sie an eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen gebunden, die einen genauen Leistungskatalog und sonstige Eckdaten vorschreiben. Sie müssen dementsprechend den Balanceakt zwischen Wirtschaftlichkeit und gesetzlichen Rahmenbedingungen immer wieder von Neuem vollführen.

Um dieses zu bewältigen, hat sich in der letzten Zeit eine regelrechte Bonusmodell-Landschaft entwickelt. Der Gedanke, der hinter diesen Bonusmodellen steckt, ist denkbar einfach aber dennoch überzeugend: Schafft die Krankenkasse Anreize, dass sich die Versicherten gesundheitsfördernd verhalten, müssen sie für geringere Ausgaben bei später notwendig werdenden ärztlichen Behandlungen aufkommen. Im Idealfall sind die Präventionsausgaben dabei um einiges geringer als die Interventionskosten. Auf der anderen Seite profitieren aber auch die Versicherten von diesem neuen Gedanken, indem sie an gesundheitsbefördernden Maßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkursen kostenlos oder zu reduzierten Kosten teilnehmen können.

Boni werden seit der Gesundheitsreform 2004 aber auch in Form von Sach- oder Geldprämien angeboten. Diese Prämien gibt es zum Beispiel, wenn man Nichtraucher ist, einem Sportverein angehört, einen Fitness-Test glänzend absolviert oder bereits mehrere Sportabzeichen erworben hat.

Die Bonussysteme der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich dabei untereinander stark. Jede Versicherung kann selbst entscheiden, wie sie Anreize für einen gesunden Lebenswandel schafft und diesen belohnt. Für Personen, die sportlich sind und über einen guten Gesundheitszustand verfügen, kann es sich durchaus lohnen, die Bonusprogramme der Kassen zu vergleichen und die Attraktivität und Ausgestaltung derselben als Nebenaspekt in die Entscheidung der Krankenkassenwahl mit einzubeziehen. Durch Geldprämien lässt sich nämlich indirekt der Krankenkassenbeitrag verringern.

Man sollte dabei allerdings auch auf die genauen vertraglichen Bestimmungen in Bezug auf die Bonusprogramme achten. Teilweise sind die Leistungen aus diesen gekoppelt an weitere Bedingungen wie etwa einer Selbstbehaltregelung. Was es mit dem Selbstbehalt auf sich hat, können sie in dem gleichnamigen Menüpunkt erfahren.