GKV Leistungen - Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen

Bis auf den geringen Spielraum von ca. fünf Prozent sind alle Leistungen, welche die gesetzlichen Krankenkassen anbieten, gesetzlich geregelt und dementsprechend bei allen Kassen die gleichen. Sie lassen sich in die folgenden Bereiche einteilen: Leistungen zur Behandlung, zur Prävention, zur Früherkennung und zur Rehabilitation. Die Einstufung, ob Behandlungen, Präventionsmaßnahmen und Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, hängt davon ab, ob sie als notwendig und wirtschaftlich eingestuft wurden. In den Bereich der Früherkennung gehören zum Beispiel die verschiedenen Kinderuntersuchungen, in den Bereich der Prävention die Prophylaxe vor Zahnerkrankungen und in den Bereich der Behandlung alle notwendigen Maßnahmen bei physischen und psychischen Erkrankungen.

Nicht alle Leistungen, welche die gesetzliche Krankenversicherung erbringt, kommen allerdings ohne Selbstbeteiligung aus. Dabei müssen die gesetzlich Versicherten zum Beispiel bei Medikamenten 10 Prozent des Preises zuzahlen. Die Zuzahlung ist dabei allerdings auf 10 Euro pro Medikament beschränkt. Liegt der Wert der Medikamente unter 50 Euro sind generell 5 Euro Zuzahlung fällig, es sei denn, dass das Medikament an sich schon weniger kostet. Darüber hinaus fallen zudem Kosten in Form der so genannten Praxisgebühr einmal pro Quartal, Zuzahlungen bei einem Krankenhausaufenthalt, bei häuslicher Pflege und bei Rehabilitationsmaßnahmen an.

Aufgrund der Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind zudem viele ehemals geführte Leistungen weggefallen bzw. deren Erstattung gekürzt worden, so zum Beispiel im Bereich von Sehhilfen und Zahnersatz.

Sollte der gesetzlich Versicherte über den Leistungskatalog seiner Krankenkasse hinaus Maßnahmen wünschen, die zwar sinnvoll aber nicht zwingend notwendig sind, muss er die Kosten für diese selbst tragen. Solche ärztlichen Leistungen werden oftmals auch IGeL genannt. Diese Abkürzung steht dabei für Individuelle Gesundheitsleistungen. Alle Maßnahmen, die sinnvoll sind, aber nicht von der Krankenkasse übernommen werden, findet man auf der IGeL-Liste, welche von Ärzten erstellt wurde. Zu den individuellen Gesundheitsleistungen zählen zum Beispiel Vorsorge-Untersuchungen wie etwa ein Lungenfunktionstest, psychotherapeutische Maßnahmen wie Stressbewältigungstrainings, alternative Heilmethoden wie Akupunktur und viele andere Leistungen mehr.