Private Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

Um die medizinischen Leistungen in den Bereichen abzusichern, die gar nicht mehr oder nicht mehr im ausreichenden Maße von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst bzw. übernommen werden, kann man zusätzliche private Versicherungen abschließen. Dabei sind vor allem private Zusatzversicherungen für Zahnersatz, Sehhilfen und mehr Komfort bei einem Krankenhausaufenthalt sehr beliebt.

Eine zusätzliche private Versicherung für den Zahnersatz ist notwendig geworden, da die gesetzlichen Krankenkassen nur noch einen sehr geringen Anteil für diesen übernehmen. Der Abschluss einer solchen Versicherung hilft, nicht alleine auf den teilweise enormen Kosten sitzen zu bleiben. Die Versicherungen leisten dabei einen vertraglich vereinbarten Prozentsatz der Kosten für zum Beispiel Kronen, Brücken, etc. Dabei sollte man darauf achten, an welcher Basis sich dieser Prozentsatz orientiert – an der tatsächlichen Rechnung oder lediglich an dem Teil, den auch die gesetzliche Krankenversicherung zuschießt. Im letzteren Fall kann man zwar unter Umständen eine Verdopplung des Beitrags, den die gesetzliche Krankenkasse gewährt, erreichen, muss aber dennoch die unter Umständen nicht unerheblichen weiteren Kosten selbst tragen.

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Teilweise gibt es auch Zusatzversicherungen, die den Schutz im Bereich des Zahnersatzes zudem mit einem kombinieren, der die Kosten für die Beschaffung von Sehhilfen garantiert. Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für die Kosten für Sehhilfen nämlich nur dann auf, wenn der Patient unter 18 Jahre alt ist oder schwere Augenerkrankungen vorliegen. Versicherungen für Sehhilfen kann man je nach Anbieter für eine hundertprozentige Kostenübernahme oder mit einer Selbstbeteiligung abschließen. Dabei übernehmen die Zusatzversicherungen jedoch zumeist nur alle paar Jahre die Kosten für eine neue Brille.

Auch für den Krankenhausaufenthalt kann man sich zusätzlich Leistungen per Versicherung sichern, so etwa die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie das Recht auf Chefarztbehandlungen. Ob man für eine solche privilegierte Behandlung, von der ansonsten häufig nur Privatpatienten profitieren, zusätzliche Beiträge entrichten möchte, muss jeder Versicherte selbst entscheiden. Es ist in jedem Fall beruhigend, eine solche Versicherung abschließen zu können, mit der man sich nicht als Patient zweiter Klasse fühlen muss.