Private Krankenversicherung : Leistungen der PKV

Welche Leistungen eine private Krankenversicherung übernimmt ist individuell unterschiedlich. Der Versicherte kann sich nämlich einen individuellen Versicherungsschutz nach seinen Wünschen selbst zusammenstellen. Dabei gilt natürlich, dass je umfangreicher und je hochwertiger der Versicherungsschutz ausfallen soll, die Beiträge, die man für diesen aufwenden muss, entsprechend steigen.

Bei ambulanten Behandlungen zum Beispiel hat der privat Versicherte die Wahl, ob die notwendig werdenden Medikamente, Heil- und Hilfsmittel komplett oder nur anteilig erstattet werden sollen. Generell wirken sich Eigenbeteiligungen und Selbstbehalte beitragssenkend aus. Bei Krankenhausaufenthalten hat der privat Versicherte die Wahl, ob er eine privilegierte Behandlung durch den Chefarzt und eine Unterbringung in einem Einzel- oder Zwei-Bett-Zimmer wünscht oder ob für ihn auch eine normale Behandlung, wie sie gesetzlich Versicherte auch erhalten, ausreichend ist. Über die Übernahme der Kosten für Aufenthalt, Pflege und Behandlung muss man sich hingegen keine Gedanken machen, da diese in der Grundversorgung der privaten Krankenversicherungen eingeschlossen sind. Auch im Bereich der Versorgung durch den Zahnarzt gibt es unterschiedliche Tarife, die verschiedene Leistungen zu sichern. So kann man sowohl Zahnbehandlungen als auch Zahnersatz bis zu hundert Prozent absichern, man kann jedoch auch einen niedrigeren Tarif vereinbaren, der zum Beispiel nur 80 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen und 50 Prozent für Zahnersatz erstattet.

Zusätzlich zu der privaten Krankenvollversicherung absicherbar sind das Krankentage-, das Krankenhaustage-, das Pflegetage- und das Kurtagegeld, wobei gerade das Krankentagegeld empfehlenswert ist. Mehr zu dieser Leistung erfahren Sie in dem speziellen Menüpunkt zu diesem Thema.

Beim Umfang des gewählten Versicherungsschutzes sollte man bedenken, dass es Versicherungen zu einem späteren Zeitpunkt in der Regel ungern ermöglichen, den Versicherungsumfang zu erweitern, da mit steigendem Alter auch das Risiko steigt, dass Leistungen vermehrt in Anspruch genommen werden. Ein Wechsel des Tarifs ist nach Rücksprache mit dem Versicherer häufig dennoch jederzeit möglich. Trotzdem sollte man gleich zu Beginn einen nicht zu geringen Versicherungsschutz vereinbaren, damit man auch später im Alter durch ggf. vereinbarte Eigenbeiträge und Selbstbehalte finanziell nicht zu stark belastet wird.