Krankentagegeldversicherung der Krankenvollversicherung

Das Krankentagegeld stellt ein Instrument zur Absicherung bei krankheitsbedingten Einkommensverlusten dar. Es wird von privaten Versicherern als Entschädigungsleistung gezahlt. Die Zahlung setzt immer erst nach Ablauf einer vereinbarten Karenzzeit ein. Bei gesetzlich Versicherten liegt diese Karenzzeit mindestens bei sechs Wochen. In den ersten sechs Wochen einer Krankheit oder nach einem Unfall haben sie nämlich Anspruch auf die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach Ablauf der sechs Wochen tritt die Krankenkasse in Leistung, wobei allerdings nur ein Teil des Bruttoeinkommens erstattet wird, sodass eine Versorgungslücke entstehen kann. Hier kann sich auch für gesetzlich Versicherte der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung lohnen, welche hilft, die entstehende Differenz zu kompensieren.

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Noch viel wichtiger ist eine Krankentagegeldversicherung jedoch für Selbständige und Freiberufler. Sie sind zumeist unmittelbar von den Einkommensausfällen, die sich im Falle von Krankheiten und Unfällen einstellen, betroffen. Dementsprechend wichtig ist hier der Schutz einer Krankentagegeldversicherung. Dabei kann der Selbständige in einem gewissen Maße selbst bestimmen, wie hoch das Krankentagegeld ausfallen und ab welchem Zeitpunkt es gezahlt werden soll. Dabei steigen die Kosten der Versicherung, je früher und je höher das Krankentagegeld einsetzen bzw. ausfallen soll. Neben diesem Faktor bestimmen auch Alter und Geschlecht sowie die Tatsache, ob die Laufzeit begrenzt oder unbegrenzt vereinbart wird, die Höhe der Beiträge, die der Versicherte leisten muss.
Damit der Versicherte das Krankentagegeld beziehen kann, muss seine Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Gutachten bestätigt werden. Nicht ins Gewicht fällt bei der Auszahlung des Krankentagegeldes, ob man sich zu Hause auskurieren kann oder ob man dafür im Krankenhaus behandelt werden muss.

Insgesamt ist auch darauf zu achten, dass die Höhe des Krankentagegeldes begrenzt ist, wobei das Nettoeinkommen die wesentliche Bezugsgröße darstellt. Krankentagegeld darf zwar auch zusammen mit anderen Krankengeldern bezogen werden, aber alle Gelder zusammen dürfen nicht das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate übersteigen.

 

Weitere Informationen zur Krankentagegeldversicherung: